„Was du nicht willst, dass man dir tut', das füg' auch keinem Anderen zu,“
Das gilt bei uns für Menschen und Tiere, Pflanzen und Insekten.
Für einen angenehmen Aufenthalt für alle Gäste auf der Ferienanlage, bitten wir Sie, einige Regeln zu beachten. Es wurde leider notwendig sie aufzuschreiben!
1. Die Aufsichtspflicht der Eltern und Betreuer endet nicht beim Betreten des Ferienhofes.
Wir bitten Sie dafür zu sorgen, dass sich Ihre Kinder nicht ohne Aufsicht an den Teichen und am Bach aufhalten. Kinder können Gefahren noch nicht einschätzen und erkennen. Lassen Sie Ihre Kinder auch beim Spielen in der Spielscheune nicht ohne Aufsicht.
2. Wir erwarten einen liebevollen Umgang mit allen unseren Tieren.
Da unsere Tiere zum Teil frei umherlaufen bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Außengatter und Tore geschlossen sind. Die Tiere bitte nicht füttern (Futterneid) und Ihnen mit Respekt begegnen. Ein Aufenthalt im Stall ist nicht erlaubt.
Ponyreiten und Tierpflege bitte nur nach Absprache mit uns.
3. Auch erwarten wir, schonenden Umgang mit unseren Wohnungseinrichtungen, in der Heuherberge, dem Wintergarten und den Außenanlagen.
Hierzu gehören auch sämtliche Fahrzeuge und Spielgeräte!
Die Verantwortung hierfür liegt bei den jeweiligen Leitern/innen der Freizeit bzw. den Eltern. Die durch eigene oder durch Gruppenteilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig verursachten SACH- und PERSONENSCHÄDEN, insbesondere von Mietsachen und Inventar verpflichten den/die Schuldner zum SCHADENSERSATZ,
bei den Tieren auch für die Kosten für Tierarzt und Pflegeaufwand.
4. Es sollte auf die Ruhezeiten geachtet werden.
Leiter/innen bzw. Eltern haben Sorge dafür zu tragen, dass ab 22 Uhr auf dem Hof und den Außenanlagen Ruhe herrscht. Ab 24 Uhr Zimmerlautstärke im Wintergarten, damit die Heuschläfer und anderen Gäste sowie die Anwohner nicht gestört werden.
5. Für Selbstversorger, Schulklassen und Jugendfreizeiten:
Auf der Ferienanlage (Wintergarten) besteht die Möglichkeit zur Selbstversorgung, (Schulklassen, Kindergärten, Jugendfreizeiten.) Bitte sorgen Sie als verantwortliche, Leiter/innen dafür, dass die gesundheitspolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden (Es sind ausreichend Kühlschränke zum Kühlen von Lebensmittel vorhanden).
6. Absolutes Rauch und Feuerverbot! In den Wohnungen ist das Rauchen nicht erlaubt.
Im Wintergarten, in der Heuherberge, im Heu und in den Betten, sowie im Bereich der Spielscheune, Scheune und am Pferdestall bitten wir Sie nicht zu rauchen. Benutzen Sie die Aschenbecher und „Zigaretten-Töpfe“ auf der Ferienanlage für Ihre Kippen.
7. Wir Übernehmen keine Haftung für verlorene oder vergessene Gegenstände!
Bitte achten Sie selbst auf Ihre persönlichen Dinge, Feuerzeuge, Autoschlüssel, Schmuck, Schuhe, Socken usw. Wir übernehmen keine Haftung!
8. Bei der Abreise
Wir bitten Sie, die Heuherberge, Sanitärräume, Wintergarten und die Ferienwohnungen besenrein zu verlassen.
Wir freuen uns, wenn auch bei Selbstversorgern in den Wohnungen und im Wintergarten, die Küche und das Geschirr sauber übergeben werden.
9. Bitte beachten Sie die Mülltrennung!
Ferienwohnungen, Heuherberge, Wintergarten, Weide, Teich, Hof, Stall und Wald sind keine Müllplätze. Behälter und gelbe Tonnen stehen bereit, gelbe Säcke und Biomülltüten erhalten Sie von uns. Wenn alle verbraucht sind, dann fragen Sie bitte bei uns nach.
Bei groben Verstößen gegen die Hausregeln ist Familie Faust berechtigt die Person oder Gruppe des Hauses zu verweisen, unbeschadet der aus dem Belegungsvertrag entstehenden finanziellen Verpflichtung. Diese Personen/Gruppen können die Freizeitanlage künftig nicht mehr benutzen!!!
Wir wünschen allen unseren Gästen schöne, erholsame Tage in den Wohnungen, in der Heuherberge, im Wintergarten und den Außenanlagen des Ferienhofes und der Region rund um Weiden!
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Familie Faust und Ihre Helfer